Vertragsauflösung oder Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen in Spanien

In Spanien ist die betriebsbedingte Auflösung oder Kündigung von Arbeitsverträgen durch dringende Maßnahmen zur Reformierung des Arbeitsmarktes einfacher geworden. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise und um die wirtschaftlichliche Wettbewerbsfähigigkeit Spaniens zu erhalten wurde die Gesetzgebung des spanischen Arbeitsrechts überarbeitet.

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Die Arbeitnehmerrechte bei Betriebsübergängen in Spanien

Das spanische Arbeitnehmerstatut regelt die Arbeitnehmerrechte im Fall von Betriebsübergängen in Spanien. Der neue Inhaber tritt in die im Moment des Inhaberwechsels tatsächlich existierenden Rechte und Pflichten ein. Neuer und alter Inhaber sollen die gesetzlichen Vertreter der betroffenen Arbeitnehmer über den Wechsel der Inhaberschaft mit ausreichender Vorlaufzeit aufklären.

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