Verbraucherschutzgesetz zu Preisregulierung im E-Commerce in Spanien

Steuerverpflichtungen in Spanien für ausländische Onlinehändler

Die EU-Richtlinie 2006/112/CE ist entscheidend für die Steuerverpflichtungen von ausländischen Onlinehändlern auf dem spanischen Markt. Ab Überschreitung eines Umsatzes von EUR 35.000 durch ein ausländisches Unternehmen an Konsumenten in Spanien, ist die Mehrwertsteuer des Ziellandes der Güter (Spanien) zu erheben.

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