Elektronische Beweismittel im Zivil- und Arbeitsrecht in Spanien

Die Weiterentwicklung und Anpassung des spanischen Rechts hat es ermöglicht, dass durch Digitalisierung, Video oder Telekommunikationsmittel neue Beweisquellen entstehen und eingesetzt werden können.

Der technologische Fortschritt fordert einen besonderen Schutz der elektronischen Kommunikationswege.  In Spanien werden diese doppelt geschützt, zum einem im zivilrechtlichen Bereich durch das Gesetz Ley Orgánica sobre protección civil del derecho al honor, a la intimidad personal y familiar y a la propia imagen (Gesetz über den zivilrechtlichen Schutz des Rechts auf Respektierung der persönlichen Ehre, Privatsphäre, des Familienlebens und des eigenen Bildes), zum anderen im Strafrecht durch das Ley Orgánica del Código Penal (Strafgesetzbuch). In Letztgenanntem wird die Abhörung von Kommunikation zwischen Privatpersonen, natürlichen oder juristischen Personen geregelt.

Die spanische Zivilprozessordnung legt  im zweiten Abschnitt des Artikels 299 die verschiedenen Arten von Beweismitteln fest, die rechtlich zugelassen sind. Darunter fallen auch die elektronisch gespeicherten Daten: Ebenso zulässig ist nach diesem Gesetz, die Verwendung von Medien, durch die die Wiedergabe von Sprache, Tondateien und Bildern erfolgt, ebenso wie die Geräte, die der Speicherung von Daten, Zahlen und mathematischen Operationen dienen, die zu Buchführungszwecken oder zu anderen Zwecken erfasst werden, sofern sie für den Gerichtsprozess von Bedeutung sind.

Im Arbeitsrecht ist daneben die Verwendung von Beweismitteln, die in Artikel 90 des Gesetzes 36/2011 vom 10. Oktober vorgesehen sind,  zugelassen. In diesem Artikel wird festgelegt, dass “die Parteien nach entsprechender Begründung zu Nützlichkeit und Herkunft der vorgeschlagenen Maßnahmen, die Beweismittel, die in diesem Gesetz geregelt sind, zum Beleg der streitigen Tatsachen oder als Beweismittel verwenden können. Dazu zählen auch die Vorgänge zur Wiedergabe von Sprache, Bildern, Tondateien oder die Wiedergabe von Daten, die durch geeignete Datenträger dem Rechtsprechungsorgan zur Verfügung gestellt werden, damit diese später wiedergegeben und in der Entscheidung festgehalten werden können.

Elektronische Beweise im Gerichtsverfahren

Die elektronischen Kommunikationsmedien können im Gerichtsprozess als Beweismittel verwendet werden. Der Wert dieser Beweismittel hängt jedoch unabhängig von deren Inhalt, davon ab, ob diese Dokumente manipuliert werden konnten oder nicht. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit der Daten bestreiten, weshalb es erforderlich ist, ein Sachverständigengutachten einzuholen, das die Echtheit bescheinigt.

Mitunter kommt es vor, dass die elektronischen Beweismittel wegen organisatorischen und technischen Schwierigkeiten nicht verwendet werden können. Daher wird empfohlen, das entsprechende Beweisdokument auszudrucken, damit dieses unter Verweis auf die Echtheit und Richtigkeit des Dokuments (Artikel 265.2 LEC – spanische Zivilprozessordnung) als Bezugsdokument verwendet werden kann, womit auch die Zugänglichkeit für den Richter erleichtert wird.

Schwierigkeiten bei der Verwendung von elektronischen Beweismitteln

Die Verwendung von elektronischen Beweisen birgt jedoch gewisse Schwierigkeiten. Die erste besteht darin, dass es keine Regelungen zum Vorgang des Erhalts, der Speicherung und der Analyse der elektronischen Dokumente gibt, wodurch die Verpflichtung zur Rechtfertigung der Echtheit und Vollständigkeit der Dokumente entsteht. Die zweite Schwierigkeit liegt darin, dass die Beweiskraft der elektronischen Beweise sehr schwach ist und diese leicht geändert werden können. Deshalb wird empfohlen, die Beweismittel entweder durch einen entsprechenden Antrag beim Richter oder bereits vor dem Prozess durch öffentliche Beglaubigung beim Notar bestätigen zu lassen.

Beide Schwierigkeiten zeigen, dass keine vollständige Vertrauenswürdigkeit in die elektronischen Beweismittel besteht. Wenn man diese in einem Gerichtsverfahren verwenden möchte, sollte man sich im Voraus darüber im Klaren sein, dass deren Zulässigkeit sehr wahrscheinlich angezweifelt werden wird.

Diese Situation erfordert eine schnellstmögliche Lösung, da der Fortschritt und die technologischen Neuerungen zu einer noch weiter digitalisierten Welt führen werden.

Carlos Hernández & Nicolás Melchior

Dieser Beitrag ist nicht als juristische Beratung zu verstehen

Nicolás Melchior hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Handelsverträge, IKT-Recht und Immobilienrecht in Spanien spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch und Französisch. Bitte zögern Sie nicht Nicolás Melchior zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.