Gründung einer Holdinggesellschaft in Spanien: Rechtliche Anforderungen
Holdinggesellschaften, in Spanien auch als ETVE (Entidades de Tenencia de Valores Extranjeros (ETVE)) bezeichnet, gelten als eines der wettbewerbsfähigsten Holding-Systeme in der Europäischen Union. Durch die spanische ETVE ist es den Gesellschaften möglich, ihren Gewinn steuerfrei in in- und ausländische Unternehmen abzuführen.