Vertragliche Sicherheiten: Die selbstschuldnerische Bürgschaft
Unter verschiedenen persönlichen Sicherheiten hebt sich die selbstschuldnerische Bürgschaft dadurch ab, dass sie eine zusätzliche Verpflichtung darstellt, die von der Erbringung der Hauptpflicht abhängt. Sofern diese Pflicht vom Schuldner nicht erbracht wird, kann die Begleichung vom Bürgen verlangt werden.