Vertragliche Sicherheiten: Die selbstschuldnerische Bürgschaft

Unter verschiedenen persönlichen Sicherheiten hebt sich die selbstschuldnerische Bürgschaft dadurch ab, dass sie eine zusätzliche Verpflichtung darstellt, die von der Erbringung der Hauptpflicht abhängt. Sofern diese Pflicht vom Schuldner nicht erbracht wird, kann die Begleichung vom Bürgen verlangt werden.

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Die Kündigung als Arbeitgeber in Spanien

In Spanien gibt es konkrete Voraussetzungen die Mitteilung einer Kündigung betreffend. Wenn Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen wollen die genannten Voraussetzungen nicht einhalten kann die Maßnahme als unwirksam angesehen werden.

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Die Ausbildungsverträge in Spanien

Eine der Besonderheiten des spanischen Arbeitsrechts sind die Ausbildungsverträge. Allein schon deshalb, da verschiedene Arten von Verträgen mit eigenen Regelungen und Anwendungsbereichen exisitieren. Es gibt einen Praktikumsvertrag, sowie den Ausbildungs- bzw. Lernvertrag.

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Die Umwandlung einer Zivilgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft ist ein Vertrag, indem zwei oder mehr Personen ein gemeinsames Kapital zur Verfügung stellen mit dem Ziel eine unternehmerische zu erbringen und die Gewinne aufzuteilen. Es handelt sich hierbei um eine seltene, überholte Form in der spanischen Geschäftswelt. Eine Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine anonyme Gesellschaft wird aufgrund dessen häufig vorgenommen.

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