Das Verwaltungsorgan in Spanien
Das Kapitalgesellschaftsgesetz legt die Voraussetzungen für die Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern in Spanien fest. Weder die spanische Staatsangehörigkeit noch der Wohnsitz im Land sind Voraussetzung für die Ausübung dieses Amtes, sodass sowohl Spanier als auch Ausländer dieses Amt ausüben können.
