Das System der Energieeinsparzertifikate (Certificados de Ahorro Energético, CAE) in Spanien bietet exzellente Möglichkeiten für ausländische Unternehmen, die im Bereich der Energieeffizienz, des Energiemanagements oder der Nachhaltigkeitsinvestitionen tätig sind.
Einer der maßgeblichsten Aspekte dieses Systems ist die Möglichkeit, die von Einheiten des öffentlichen Sektors generierten Energieeinsparungen an verpflichtete Parteien, delegierte Parteien oder Vermittler des CAE-Marktes abzutreten.
Die Abtretung von Energieeinsparungen in Spanien kann auf zwei Arten erfolgen:
- Durch verwaltungsrechtliche Vermögensverfahren oder
- Über ihre Einbindung als wirtschaftliches Element in öffentliche Verträge.
Im Folgenden werden beide Optionen aus juristischer und operativer Sicht näher beleuchtet.
Abtretung von Energieeinsparungen durch vermögensrechtliche Verfahren
Im öffentlichen Sektor können Energieeinsparungen als Vermögenswerte oder -rechte eingestuft werden, die gemäß der auf jeder Verwaltungsebene (staatlich, regional oder lokal) geltenden Vermögensgesetzgebung veräußert werden können.
Zu den wichtigsten Verwaltungsverfahren zählen:
Öffentliche Auktion der Energieeinsparung
Die Versteigerung ist eines der üblichen Verfahren zur Veräußerung von Vermögenswerten im öffentlichen Sektor.
Hauptmerkmale
- Sie kann sich auf einzelne oder in Losen zusammengefasste Energieeinsparungen beziehen.
- Sie muss die Grundsätze der Publizität, des Wettbewerbs, der Transparenz und der Objektivität wahren.
- Der Zuschlag erfolgt zugunsten des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots.
Im Kontext des CAE-Systems in Spanien kann die Versteigerung durch eine CAE-Vereinbarung oder eine private Abtretungsvereinbarung erfolgen, sofern Folgendes klar definiert ist:
- Die Inhaberschaft der Energieeinsparung,
- Der Preis der Abtretung,
- Ihre Verknüpfung (oder Nicht-Verknüpfung) mit der späteren Ausstellung der Energieeinsparzertifikate.
Für ausländische Energieeffizienzunternehmen bietet dieser Mechanismus ein wettbewerbsorientiertes und transparentes Umfeld, auch wenn er eine fundierte juristische, technische und finanzielle Vorbereitung erfordert.
Öffentliche Ausschreibung für die Abtretung von Energieeinsparungen
Die öffentliche Ausschreibung erlaubt es, den Zuschlag für die Abtretung der Energieeinsparung nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach qualitativen Kriterien zu erteilen, wie zum Beispiel:
- Technische Solvenz des Erwerbers,
- Erfahrung im Management von Energieeinsparzertifikaten,
- Kapazität zur Verifizierung und Rückverfolgbarkeit,
- Erfüllungsgarantien im Rahmen des CAE-Systems.
In der Allgemeinen Staatsverwaltung Administración General del Estado (AGE) ist die Ausschreibung üblicherweise der übliche Weg für diese Art von Vermögensveräußerungen. Ebenso sehen verschiedene autonome Gemeinschaften und lokale Gebietskörperschaften dieses Verfahren in ihren vermögensrechtlichen Vorschriften ausdrücklich vor.
Für internationale Unternehmen mit nachgewiesener technischer Expertise ist die öffentliche Ausschreibung besonders attraktiv, da sie es ermöglicht, auf Basis technischer und operativer Kapazitäten zu punkten und nicht ausschließlich über den Preis.
Direktvergabe im innerstaatlichen Bereich
In bestimmten Fällen, insbesondere auf regionaler oder lokaler Ebene, kann die Direktvergabe der Energieeinsparung zugunsten einer anderen Einheit des öffentlichen Sektors (öffentliche Agenturen, öffentliche Handelsgesellschaften oder instrumentelle Einrichtungen) in Betracht gezogen werden.
Dieser Mechanismus stellt nicht die Regel dar und ist durch vermögensrechtliche Vorschriften streng begrenzt, kann aber in Strukturen der interkommunalen Zusammenarbeit oder bei gemeinsamen Energieeffizienzprojekten durchaus von Bedeutung sein.
Abtretung der Energieeinsparungen durch öffentliche Verträge
Zusätzlich zum vermögensrechtlichen Weg kann die Energieeinsparung als wirtschaftliches oder vergütungsrelevantes Element in Verträge integriert werden, die dem Gesetz 9/2017 über Verträge des öffentlichen Sektors (Ley 9/2017, de Contratos del Sector Público (LCSP)) unterliegen.
Energieliefervertrag
In Energielieferverträgen kann die Einsparung wie folgt gestaltet werden:
- Als Teil des Lieferpreises,
- Als wirtschaftliches Element, das an die Vertragsausführung gekoppelt ist.
Diese Integration erfordert eine präzise Definition in den Ausschreibungsunterlagen unter Wahrung der Grundsätze der Legalität, des wirtschaftlich-finanziellen Gleichgewichts und der Transparenz.
Mischverträge über Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferungen
Mischverträge sind typisch bei Energieeffizienzprojekten, die folgende Leistungen kombinieren:
- Energetische Sanierungsmaßnahmen,
- Lieferung von Ausrüstung,
- Wartungs- oder Managementleistungen.
In diesen Fällen kann die Abtretung der Energieeinsparung strukturiert sein als:
- Teil der Vergütung,
- Sachleistungsmechanismus,
- Instrument zum finanziellen Ausgleich des Vertrages.
Die korrekte juristische Einstufung des Vertrages ist essenziell, um Risiken der Nichtigkeit oder Anfechtung zu vermeiden.
Andere relevante Verträge im Bereich Energieeffizienz
Die Abtretung von Energieeinsparungen ist ebenfalls häufig anzutreffen in:
- Dienstleistungskonzessionsverträgen,
- Baukonzessionsverträgen,
- Energieleistungsverträge (Contratos de servicios de rendimiento energético, EPC).
In diesen Modellen bildet die Energieeinsparung meist den wirtschaftlichen Kern des Vertrages, was ihre strukturierte Abtretung auf dem CAE-Markt erleichtert.
Fazit
Der spanische öffentliche Sektor bietet klare und strukturierte rechtliche Mechanismen für die Abtretung von Energieeinsparungen im Rahmen des CAE-Systems, sowohl auf vermögensrechtlichem als auch auf vertraglichem Weg.
Für ausländische Energieeffizienzunternehmen stellt dieser Rahmen eine strategische Chance dar, um:
- Energieeffizienzprojekte zu monetarisieren,
- Zugang zu regulierten Märkten mit hoher Rechtssicherheit zu erhalten,
- Mit öffentlichen Verwaltungen bei der Energiewende Hand in Hand zu arbeiten.
Nichtsdestotrotz hängt der Erfolg dieser Operationen von einer angemessenen juristischen Strukturierung und der Kenntnis des spanischen Verwaltungsregimes ab.
Rechtliche Empfehlungen
Bevor man im spanischen öffentlichen Sektor tätig wird, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu unternehmen:
- Normative Mehrebenenanalyse, Prüfung der staatlichen, regionalen und lokalen Vorschriften.
- Angemessene Vertragsstruktur, insbesondere in Ausschreibungsbedingungen und Verträgen.
- Administrative Due Diligence: unverzichtbar bei vermögensrechtlichen Verfahren oder öffentlichen Ausschreibungen
Häufig Gestellte Fragen
Es ist die Übertragung der Inhaberschaft der generierten Energieeinsparung an Dritte, was deren Monetarisierung durch Energieeinsparzertifikate ermöglicht.
Ja, ausländische Unternehmen können teilnehmen, sofern sie die geforderten technischen, wirtschaftlichen und administrativen Voraussetzungen erfüllen.
In erster Linie die Versteigerung, die öffentliche Ausschreibung und, in spezifischen Fällen, die Direktvergabe.
Ja, sie kann in Lieferverträge, Mischverträge, Konzessionen oder EPC-Verträge eingebunden werden.
Die falsche vertragliche Einstufung, mangelnde Definition in den Ausschreibungsunterlagen und die Nichteinhaltung der Vermögensvorschriften.
Ist Ihr Unternehmen daran interessiert, am Energieeffizienzmarkt in Spanien teilzunehmen oder Abtretungsgeschäfte für Energieeinsparungen innerhalb des CAE-Systems zu strukturieren?
