Im Bereich Bank- und Finanzrecht berät Mariscal & Abogados verschiedenste Akteure der Finanz- und Bankbranche in Spanien. Hierzu zählt die Beratung sowohl von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten als auch von Unternehmen. Dabei begleiten wir unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung bis hin zur Streitbeilegung, sowohl auβergerichtlich, als auch vor Gerichten oder Schiedsgerichten.

Unser Anwaltsteam verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bereitstellung praxisorientierter und effizienter Lösungen und arbeitet Hand in Hand mit den auf Gesellschafts- und Steuerrecht spezialisierten Anwälten unserer Kanzlei. Unsere Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

Finanzierung von Vermögensgütern/Asset Finance

Ein Schwerpunkt in diesem Bereich liegt in der rechtlichen Beratung unserer Mandanten hinsichtlich der Kreditfinanzierung betreffend Unternehmens-, Akquisitions-, Immobilien- und Projektfinanzierungen. Hierbei berät Mariscal & Abogados Sie bei der Erstellung von Kreditverträgen für Ihr Finanzierungsgeschäft angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse sowie bei der Erstellung von Kreditsicherheitenverträgen aller Art für Ihre Finanzierungstransaktionen und übernimmt sowohl die Strukturierung von Finanzierungstransaktionen als auch die Überprüfung von Finanzierungsdokumenten. Ebenso begleiten wir Banken und Investoren bei der Finanzierung des Immobilienerwerbs und neuer Projektvorhaben. Unsere Beratung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Unternehmen und Leasinggesellschaften umfasst die Finanzierung jeglicher Wirtschaftsgüter, wobei insbesondere die Gestaltung von Sale- und Lease-Back-Transaktionen hervorzuheben ist.

Refinanzierung und Restrukturierung

Auch beraten wir unsere Mandanten bei der Refinanzierung und begleiten Sie bei komplexen Restrukturierungsmaβnahmen. So bieten wir diesbezüglich eine umfassende rechtliche Beratung im Konkursverfahren und übernehmen die Gestaltung von Konkurs- und Refinanzierungsvereinbarung.

Finanzaufsicht

Wir von Mariscal & Abogados kennen die Vorschriften, welchen Banken und Finanzdienstleistungsinstitute unterliegen und begleiten unsere Mandanten bei der Gründung von Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, der Beachtung aufsichtsrechtlicher Pflichten sowie der Einführung und Vermarktung neuer Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt. Dazu zählt auch die Beratung im Rahmen von Bankerlaubnisverfahren, sowie die Vertretung unserer Mandanten vor den Aufsichtsbehörden.