Spanien als Vorreiter der Digitalisierung: Rechtliche Neuerungen im Notariats-, Register- und Unternehmensbereich

Das Gesetz 11/2023  vom 08.Mai setzt eine Reihe von Richtlinien der Europäischen Union um, die unter anderem äußerst relevante Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung des Notariats-, Register- und Unternehmensbereichs beinhalten.

Öffentliche Urkunden auf telematischen Wege 

Unter den wichtigsten Neuerungen ist insbesondere die Möglichkeit, bestimmte öffentliche Urkunden von nun an auch per Datenfernübertragung zu unterzeichnen, hervorzuheben. Zu den Rechtshandlungen bzw. -geschäften, die ohne die physische Anwesenheit der Vollmachtgeber oder der Beteiligten vorgenommen und genehmigt werden können, gehören unter anderem die Folgenden: 

  • Handelspolitik; 
  • Gründung von Gesellschaften und Ernennungen; 
  • Vollmachten und Widerruf von Vollmachten, mit Ausnahme von General- oder Vorsorgevollmacht;
  • Alle sonstigen gesellschaftsrechtlichen Handlungen, mit Ausnahme von Sacheinlagen auf das Gesellschaftskapital;
  • Notarielle beglaubigte Protokolle von Hauptversammlungen;
  • Erteilung von Vollmachten für die Vertretung in Gerichtsverfahren und für Handlungen vor Behörden;
  • Annullierung von Bürgschaften; und
  • Autorisierung von Unterschriften. 

Um die Urkunden unterzeichnen zu können, muss der Unterzeichner Bürger der Europäischen Union sein und zudem Zugang zum elektronischen Büro des Notars haben, wobei er hierfür ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat benötigt. 

Online-Unternehmensgründung 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Digitalisierungesetz die Möglichkeit bietet, Gesellschaften mit beschränkter Haftung in einem vollständig online durchgeführten Verfahren zu gründen. Die Eintragung der Gesellschaften in das Handelsregister erfolgt in der Regel von innerhalb fünf Arbeitstagen. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Beschleunigung der Eintragung vor, bei der die Eintragung im Handelsregister in weniger als einem Arbeitstag erfolgen soll. Allerdings sind die rechtlichen Rahmen dieser Option noch nicht rechtlich ausgereift. 

Digital beglaubigte Abschriften 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass durch das Digitalisierungsgesetz die Umwandlung aller notariellen Urkunden in ein elektronisches Format gefördert und darüber hinaus die elektronisch beglaubigte Kopie eingeführt wird. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hierdurch viele Notariats- und Registerverfahren erleichert und beschleunigt werden können. Jedoch muss beachtet werden, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis die Maßnahmen tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden.

Carla Rissmann 

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen