Die Haftung von Geschäftsführern im arbeitsrechtlichen Bereich
Das Fehlen spezifischer arbeitsrechtlicher Vorschriften entbindet Geschäftsführer nicht von ihrer Haftung, wenn sie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstoßen.
Das Fehlen spezifischer arbeitsrechtlicher Vorschriften entbindet Geschäftsführer nicht von ihrer Haftung, wenn sie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstoßen.