Das Verwaltungsorgan einer Gesellschaft in Spanien
In Spanien legt das Gesetz über die Kapitalgesellschaften bestimmte Anforderungen für die Ernennung zum Geschäftsführer fest, wie zum Beispiel die Rechtsfähigkeit oder dass keine Unvereinbarkeiten vorliegen dürfen. Trotzdem sind weder die spanische Staatsangehörigkeit noch ein Wohnsitz in Spanien notwendig dafür, dass eine Person, einheimisch oder ausländisch, dieses Amt bekleiden darf.