Zeitweise Aussetzung des Auflösungsgrundes wegen Verlusten
Mit dem Ziel die Folgen der globalen Pandemie zu bewältigen, die die Weltwirtschaft in Schach gehalten hat, hat die spanische Regierung die Aussetzung von Auflösungsgründen angeordnet. Dies tut sie durch den Artikel 13 des Gesetzes 3/2020 vom 18. September.