Insolvenzverfahren ohne Masse, früher EilinsolvenzverfahrenBei der Sonderform der Insolvenz ohne Vermögen können Gläubiger, die mindestens 5 % der Verbindlichkeiten halten, beim Richter die Bestellung eines Insolvenzverwalters beantragen, der einen Bericht erstellt. Die Gläubiger, die den Antrag stellen, tragen die Gebühren des Insolvenzverwalters.Weiterlesen
Ende des Insolvenzmoratoriums in Spanien: Folgen für die SchuldnerDas Insolvenzmoratorium, das in Spanien seit dem 14. März 2020 gilt und mehrfach verlängert wurde, endet am 30. Juni 2022.Weiterlesen