Der Betriebsübergang beim Verkauf von Vermögenswerten in Spanien
Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts legt die Pflichten des Arbeitgebers beim Betriebsübergang im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten fest.
Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts legt die Pflichten des Arbeitgebers beim Betriebsübergang im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten fest.