Auswirkungen der Insolvenzreform auf die Einberufungspflicht der Geschäftsführer
Das Gesetz 16/2022 zur Reform des Insolvenzgesetzes trat am 26. September 2022 in Kraft. Das neue Gesetz stellt eine wesentliche Änderung des Insolvenzrechts in Spanien mit dem Ziel der Verhinderung der Auflösung und Abwicklung der von der Pandemie und der Inflation betroffenen Unternehmen dar.