Die Regelung des digitalen Abschaltens, eine Pflicht für Unternehmen in SpanienArtikel 18.2 des Gesetzes 10/2021 vom 9. Juli über die Fernarbeit verpflichtet die Unternehmen zu einer internen Regelung, in der zum einen die Modalitäten für die Ausübung des Rechts auf Abschalten der Verbindung und zum anderen die Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal im Hinblick auf die sinnvolle Nutzung der technischen Hilfsmittel festgelegt sind.Weiterlesen
Unternehmen und Fernarbeit in Spanien, was passiert nach dem Ende des Alarmzustandes?Das Ende des Alarmzustandes bestimmt den 9. August als Endtermin der Fernarbeit, welche an den Alarmzustand geknüpft ist. Jedoch öffnet das Inkrafttreten des Fernarbeitsgesetzes RDL 28/2020 die Tür zu Homeoffice-Mischformen in Unternehmen, wobei sie ihre Arbeitsabläufe noch auf das neue Gesetz werden anpassen müssen.Weiterlesen