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Fernarbeit Spanien

Unternehmen und Fernarbeit in Spanien, was passiert nach dem Ende des Alarmzustandes?

Das Ende des Alarmzustandes bestimmt den 9. August als Endtermin der Fernarbeit, welche an den Alarmzustand geknüpft ist. Jedoch öffnet das Inkrafttreten des Fernarbeitsgesetzes RDL 28/2020 die Tür zu Homeoffice-Mischformen in Unternehmen, wobei sie ihre Arbeitsabläufe noch auf das neue Gesetz werden anpassen müssen.