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Strafen Nichthinterlegung Jahresabschlüssen

Strafen für die Nichthinterlegung von Jahresabschlüssen in Spanien

Spanische Kapitalgesellschaften sind verpflichtet ihre Jahresabschlüsse der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen und beim Handelsregister zu hinterlegen. Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 2/2021 am 1.2.2021 wird die Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen möglich.