Haftung Geschäftsführer Insolvenzverfahren Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (4): Die Haftung des Schuldners und der Geschäftsführer

Im spanischen Insolvenzrecht sind die Verhaltensweisen, welche eine Haftung der Geschäftsführer in Insolvenzverfahren mit sich ziehen, ausdrücklich bestimmt . Zu den Folgen eines solchen Verhaltens gehören das Berufsverbot, der Verlust der Rechte, welche mit der Stellung als Insolvenzgläubiger verbundenen sind und/oder eine Geldstrafe zur Deckung des Insolvenzdefizits.

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