Ende des Insolvenzmoratoriums in Spanien: Folgen für die Gläubiger
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Gläubiger einen Monat Zeit, um seine Forderungen gegenüber dem insolventen Schuldner anzumelden.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Gläubiger einen Monat Zeit, um seine Forderungen gegenüber dem insolventen Schuldner anzumelden.