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nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Die Folgen eines nicht vergüteten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in spanischen Arbeitsverträgen

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist in Spanien in Artikel 21 des Arbeiterstatuts („ET“) geregelt und es müssen bestimmte Anforderungen für seine Gültigkeit erfüllt werden, unter anderem, dass „dem Arbeitnehmer eine angemessene finanzielle Entschädigung bezahlt wird“.