Rechte von Minderheitsgesellschaften und Minderheitsaktionären in Spanien
Zu den Rechten der Rechte von Minderheitsgesellschaften und Minderheitsaktionären in Spanien gehört es unter anderem, Unterlagen und Informationen zu erhalten, oder die Anwesenheit eines Notars zur Protokollierung von Versammlungen zu verlangen.