Kreditsicherheiten für Zugangs- und Anschlussgenehmigungen für Verbrauchs- und Bedarfsanlagen in Spanien
Das königliche Gesetzesdekret (decreto real, “RD”) 1183/20 sieht vor, dass Verbrauchs- und Bedarfsanlagen in Spanien sowie Erzeugungs- oder Speicheranlagen bei den zuständigen Behörden eine Kreditsicherheit in Höhe von 40 €/kW leisten müssen.