Insolvenzverfahren ohne Masse, früher EilinsolvenzverfahrenBei der Sonderform der Insolvenz ohne Vermögen können Gläubiger, die mindestens 5 % der Verbindlichkeiten halten, beim Richter die Bestellung eines Insolvenzverwalters beantragen, der einen Bericht erstellt. Die Gläubiger, die den Antrag stellen, tragen die Gebühren des Insolvenzverwalters.Weiterlesen