Die Einbeziehung der Zahlungsfähigkeit mit den Mitteln Dritter in öffentlichen Ausschreibungen
Bevor sie sich an einer öffentlichen Ausschreibung in Spanien beteiligen, müssen sich die Bieter über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, die sie einhalten müssen. Unter anderem setzt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge die Akkreditierung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Solvenz voraus. Diese in den Ausschreibungsunterlagen genannte Bedingung kann mit eigenen Mitteln des Bieters oder mit Mitteln eines Dritten erfüllt werden.