Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern in Spanien

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern im spanischen Verbraucherschutzrecht. Der Verkäufer hat laut spanischem Gesetz eine Informationspflicht, die sog. Widerrufsbelehrungspflicht bei Vertragsschluss gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Das Nebeneinander von Widerrufsrecht und Rückgaberecht zwingen den Unternehmer dazu, dem Verbraucher die Unterschiede zwischen den beiden Rechten genau aufzuzeigen.

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Der Lehr- und Ausbildungsvertrag in Spanien

In Spanien setzt der Lehr- und Ausbildungsvertrag voraus, dass die der Lehrtätigkeit gewidmete Zeit im ersten Jahr nicht unter 25% der vom Tarifvertrag festgelegten Höchstarbeitszeit liegt. Zur Kalkulation der für die Lehrtätigkeit verwendeten Zeit wird die Jahresarbeitszeit unter Ausschluss der Ferientage verwendet.

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Die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung in Spanien

Die außergerichtliche Verhandlung eines Zahlungsplans als Alternative zur Insolvenz ist eine der bedeutendsten Neuerungen in der Reform des spanischen Insolvenzgesetzes. Eine wichtige Massnahme ist die Restschuldbefreiung bei Abwicklung im unvorhergesehenen Anschlusskonkurs des Unternehmers als natürliche Person, wenn ein Mindestanteil der Verbindlichkeiten getilgt wurde.

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Onlinehandel spanischer Firmen

Nur 72% der spanischen Firmen mit Internetverbindung haben eine eigene Webseite. 22,6% der Firmen mit 10 oder mehr Beschäftigten verwirklichten 2012 ihre Einkäufe durch Onlinehandel.

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