Ordentliche und außerordentliche Versammlungen in spanischen Unternehmen

Die Hauptversammlungen einer spanischen Gesellschaft können ordentlicher oder außerordentlicher Art sein, abhängig von der Art der zu behandelnden Angelegenheit.

Eine Versammlung ist universell, wenn sie auf gültige Weise einberufen wurde und allegemeine Aspekte behandeln soll. Ein vorheriges Einberufen ist nicht notwendig, vorausgesetzt, dass die Gesamtheit des Gesellschaftskapitals anwesend oder vertreten ist, und die Teilnehmer mit einstimmiger Mehrheit das Stattfinden der Versammlung akzeptieren.

Die universelle Versammlung kann an jedem Ort des Staatsgebiets oder im Ausland abgehalten werden.

Die ordentliche Versammlung

Die ordentliche Hauptversammlung, die im Voraus zweckdienlich zusammengerufen wurde, versammelt sich zwingend während der ersten sechs Monate eines jeden Rechnungsjahres, um, je nach Art des Falls, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu genehmigen, die Rechnungen des vorherigen Rechnungsjahres zu verabschieden und die Verwendung der Gewinne zu beschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung ist gültig, auch wenn sieaußerhalb der Frist zusammengerufen oder abgehalten wird.

Die außerordentliche Hauptversammlung

Jeder Versammlung, die nicht im vorherigen Abschnitt erwähnt ist, wird als außerordentliche Hautversammlung bezeichnet.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados bietet agile und effiziente Dienstleistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts in Spanien: Unternehmensgründung, Vorratsgesellschaften, Managerhaftung, Firmenauflösung, etc. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.