Vertragsbestimmungen des unbefristeten Arbeitsvertrages für Unternehmer

Der unbefristete Arbeitsvertrag für Unternehmer ist eine Variante des unbefristeten Vertrages, als Vollzeit- oder auch als Teilzeitbeschäftigung möglich, die mittels einer Reihe von Vergütungen und steuerlichen Vorteilen eine stabile Beschäftigung von Angestellten durch Unternehmer und kleine sowie mittelständische Unternehmen voranzutreiben versucht.

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Patenterteilung versus Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster in Spanien erteilt wie ein Patent auch dem Antragsteller exklusive Rechte für die Herstellung und Nutzung eines Produktes. Das Verfahren zur Gewährung eines Gebrauchsmusters ist einfacher und erfordert weniger Neuheit und erfinderische Tätigkeit als das Patent. Nur Erzeugnisse können Schutz in Form eines Gebrauchsmusters erhalten. Die Gültigkeit eines Gebrauchsmusters in Spanien sind 10 Jahre.

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Besonderes Steuerrecht für SOCIMI (zu Deutsch REIT)

Für die spanische SOCIMI (deutsche REIT) gelten gewisse Steuervorteile: 0% Körperschaftssteuer und eine Befreiung von der Stempelsteuer in Höhe von 95%. Dividenden und Aktienanteile werden mit 19% besteuert. Wird die Vermietungspflicht von drei Jahren nicht eingehalten, hat die SOCIMI kein Recht auf Steuerbegünstigungen. Je nach Wohnsitz, unterliegen die Aktionäre unterschiedlichen Besteuerungsarten.

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Das spanische Patenterteilungsverfahren

Das spanische Patenterteilungsverfahren dauert 14 oder mit Sachprüfung 24 Monate. Nach Anmeldung mit technischer Beschreibung, Darlegung der Patentansprüche und ggf. Zeichnungen erfolgt die Formalprüfung; darauf folgt die Erstellung und Veröffentlichung des Rechercheberichts. Für die Patentanmeldung und die Aufrechterhaltung des Patents muss eine Erteilungsgebühr gezahlt werden sowie jährliche Beiträge.

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Anmeldung eines europäischen Patents beim Europäischen Patentamt

Ein europäisches Patent kann durch Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt auf Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Vor Patenterteilung wird eine Recherchenbericht und eine Sachprüfung durchgeführt. Für die Patentanmeldung sind Gebühren zu zahlen; jährliche Gebühren fallen an für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit eines Patents. Das PPH ist ein beschleunigtes Patentprüfungsverfahren.

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Voraussetzungen zur Patentierbarkeit von Erfindungen in Spanien

Erfindungen müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie zu einem Patent angemeldet werden können: die Erfindung muss neu sein, d.h. sie war der Öffentlichkeit vorher nicht zugänglich; die erfinderische Tätigkeit darf für Fachleute nicht evident sein und die Erfindung muss eine gewerblich Anwendbarkeit vorweisen. Sowohl Produkte als auch Prozesse können zu einem Patent angemeldet werden.

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Alexander Rabes | Mariscal & Abogados

Alexander Rabes, Januar – März 2016

Nach meinem dreimonatigen Praktikum, das wie im Flug vergangen ist, kann ich jeder Rechtsreferendarin und jedem Rechtsreferendar, der in Spanien bei einer internationalen Kanzlei seine Station verbringen möchte, Mariscal Abogados …

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Neues elektronisches Buchführungssystem der Mehrwertsteuer in Spanien

Ab dem 01. Januar 2017 sind Grossunternehmen und Steuerpflichtige, die auf der Basis des Kalendermonats die Mehrwertsteuer erstatten, dazu verpflichtet, das neue elektronische Buchführungssystem des spanischen Mehrwertsteuerregisters zu verwenden. Das neue System zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung findet sich auf der Internetvertretung der spanischen staatlichen Steuerbehörde (AEAT).

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