Voraussetzungen zur Patentierbarkeit von Erfindungen in Spanien

Bestimmte Dinge können nicht als Erfindung definiert werden und sind daher auch nicht patentierfähig. Hierzu zählen beispielsweise Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, literarische und künstlerische Werke und ästhetische Schöpfungen ebenso wie wissenschaftliche Werke, Spielregeln und Spielmethoden für intellektuelle und wirtschaftliche Aktivitäten, Computerprogramme – auch wenn es Erfindungen im Softwarebereich gibt, die sich patentieren lassen – und die Art der Präsentation von Informationen.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Erfindungen patentierfähig sind:

Die Erfindung ist neu

Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie vor Patentanmeldung der Öffentlichkeit weder in Spanien noch im Ausland weder durch schriftliche und mündliche Verbreitung noch durch ihre Verwendung zugänglich war.

Es spielt dabei keine Rolle, ob die Verbreitung durch den Antragsteller selbst erfolgt ist oder ob die Erfindung in der Öffentlichkeit keine grosse Wahrnehmung hatte. War die Erfindung der Öffentlichkeit auf irgendeine Art und Weise zugänglich, ist sie nicht mehr patentierfähig. Das mögliche Patent wird entweder abgelehnt oder als ungültig erklärt.

Die erfinderische Tätigkeit

Die Erfindung darf für einen Experten der Materie nicht sofort erkennbar sein. Dabei muss der Stand der Technik in Betracht gezogen werden: dass heisst, all das, was vor der Anmeldung des Patents weltweit bereits über die Materie bekannt war und verbreitet wurde. Auch wenn eine Erfindung neu ist, kann diese nicht unbedingt patentiert werden, solange die erfinderische Tätigkeit offensichtlich ist.

Die gewerbliche Anwendbarkeit

Dieser Aspekt wird sehr umfassend verstanden. Dass heisst, eine Erfindung findet gewerbliche Anwendung, wenn sie in der Industrie, einschliesslich des landwirtschaftlichen Sektors, hergestellt und verwendet werden kann. Kraft Gesetz gibt es bestimmte Bereiche, deren gewerbliche  Anwendbarkeit nicht Voraussetzung ist: dazu gehören die Methoden der Diagnostik und chirurgische oder therapeutische Behandlungen des menschlichen oder tierischen Organismus; Instrumente oder Apparate, die in diesen Behandlungen verwendet werden, haben eine gewerbliche Anwendbarkeit vorzuweisen.

Erfindungen können sowohl auf Produkten wie auch auf Verfahrensweisen (einschliesslich deren Verwendungen) beruhen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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Alexander Zuazo hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf spanisches und europäisches Patentrecht spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Alexander Zuazo zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.