Außergerichtliche Forderungsbeitreibung

Außergerichtliche Forderungsbeitreibung in Spanien

Grundsätzlich erfordert die Forderungsbeitreibung in Spanien zunächst eine außergerichtliche Regelung der Angelegenheit bzw. eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner mittels eines Mahnschreibens, um anschließend –sofern erforderlich– das entsprechende gerichtliche Verfahren einzuleiten.

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