Änderungen für Aktionäre mit der nächsten Änderung des spanischen Aktiengesetzes (Ley de Sociedades de Capital)

Die Änderung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften umfasst die folgenden Maßnahmen:

Erstens hebt es Artikel 120 des Wertpapiermarktgesetzes auf, der Unternehmen, die an offiziellen Sekundärmärkten oder anderen geregelten Märkten notiert sind, verpflichtet, vierteljährlich eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung über die wichtigsten Ereignisse und Vorgänge abzugeben. Sie enthält auch eine allgemeine Beschreibung der finanziellen Situation und der Ergebnisse des Unternehmens.

So können börsennotierte Unternehmen, die dies wünschen, mit Zustimmung des Vorentwurfs weiterhin ihre Quartalsfinanzberichte vorlegen. Wer jedoch überlastet ist oder wahrnimmt, dass seine Veröffentlichung einen Überdruck vom Markt verursacht, kann damit aufhören.

Andererseits bringt die Umsetzung der EU-Richtlinie Vorteile für den Bereich der Corporate Governance börsennotierter Unternehmen in Spanien. Diese Fortschritte drehen sich um zwei Achsen:

  • Verbesserung der langfristigen Finanzierung börsennotierter Unternehmen über die Kapitalmärkte
  • Erhöhung der Transparenz hinsichtlich:
    • Handlungen von Kapitalmarktteilnehmern, wie institutionelle Anleger, Vermögensverwalter oder Stimmrechtsberater
    • Vergütung der Geschäftsführer
    • Durchführung von Transaktionen zwischen dem Unternehmen und seinen verbundenen Unternehmen.

Unter anderem zeichnen sie sich durch folgende Neuerungen aus:

  • Das Recht der Gesellschaft, Aktionäre und Endbegünstigte der Wertpapiere zu identifizieren
  • Die Verpflichtung der Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen und Risikokapitalgesellschaften, eine Beteiligungspolitik zu erstellen und zu veröffentlichen
  • Das Recht der Aktionäre, die Vergütung der Geschäftsführer zu erfahren
  • Ausweitung der Verordnung über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen und deren Veröffentlichung
  • Größerer Schutz für Minderheitsgesellschafter
  • Die Geschäftsführer von börsennotierten Unternehmen müssen zwangsläufig natürliche Personen sein
  • Die Handlungen der Loyalität
  • Wegfall der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Quartalsfinanzinformationen für börsennotierte Unternehmen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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