Entschädigung Handelsvertretervertrag

Entschädigung bei Kündigung eines Handelsvertretervertrages in Spanien

Der Handelsvertretervertrag ist in Spanien eine weit verbreiteter Vertragsform für Vertriebsdienstleister. Das Gesetz über den Handelsvertretervertrag, welches diesen Vertrag regelt, ist zwingend anzuwenden und sieht mehrere Entschädigungen vor, die dem Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Handelsvertretervertrags durch das Unternehmen zu zahlen sind. Charakteristisch ist besonders die gesetzlich bestimmte Entschädigung, welche wörtlich übersetzt als sogenannte Kundschaftsentschädigung (indemnización por clientela) bezeichnet wird.

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Haftung Geschäftsführer Insolvenzverfahren Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (4): Die Haftung des Schuldners und der Geschäftsführer

Im spanischen Insolvenzrecht sind die Verhaltensweisen, welche eine Haftung der Geschäftsführer in Insolvenzverfahren mit sich ziehen, ausdrücklich bestimmt . Zu den Folgen eines solchen Verhaltens gehören das Berufsverbot, der Verlust der Rechte, welche mit der Stellung als Insolvenzgläubiger verbundenen sind und/oder eine Geldstrafe zur Deckung des Insolvenzdefizits.

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Unterzeichnung Kündigungsschreibens

Wer kann ein Kündigungsschreiben innerhalb einer Unternehmensgruppe ausstellen?

Zu den Gültigkeitsvoraussetzungen einer Kündigung gehört unter anderem die Unterschrift des Schreibens durch eine Person, die zur Kündigung befugt ist. In der Praxis können Arbeitgeber, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, mit Klagen gegen eine Kündigung konfrontiert werden, bei denen Mitarbeiter die Befugnisse der unterzeichnenden Person in Frage stellen. Die Gerichte haben entschieden, dass der Arbeitgeber die einzige Person ist, die entscheiden kann, ob die Unterschrift gültig war bzw. nichtig ist.

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Eigenstromerzeugung Spanien

Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung in Spanien

Das Real Decreto 244/2019, vom 5. April 2019, brachte wichtige Neuerungen im Hinblick auf die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Eigenstromerzeugung. Überschüssige Energie, die durch die eigene Photovoltaikanlage produziert wird, kann in das Stromnetz eingespeist und anschließend automatisch vergütet werden. Im folgenden Artikel erklärt unsere Energierechts-Expertin des #GermanDesk; PK, die Grundzüge der geltenden Regelungen.

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