Einträge von Mariano Jiménez

Über spanische Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug

Bei Gerichtsverfahren und Klagen wird man immer häufiger mit Gegnern konfrontiert, die aus Ländern stammen, in denen kein Spanisch gesprochen wird. In diesen Fällen fordert das spanische Recht die Übersetzung von Urkundenbeweisen, die als Beweis für eine Klage genutzt werden. Die Nichterfüllung dieser oben genannten Voraussetzung kann dazu führen, dass das Verfahren nicht eingeleitet und der Urkundenbeweis folglich abgelehnt wird.

Spanische Justiz schützt Inhaber von Vorzugsanteilen

Spanische Gerichte schützen Käufer von Vorzugsanteilen (sogenannte Preferentes) normalerweise. Bis 2011 ein boomender Verkauf von Vorzugsanteilen durch Finanzinstitute in Spanien einsetzte. Wurde nicht richtig über die Risiken informiert, werden die Finanzinstitute in Spanien oftmals zur Erstattung der Anlagebeträge verurteilt. Bei Nichteinhaltung der Informationspflicht durch spanische Finanzinstitute ist eine sachgerechte juristische Beratung von grundlegender Bedeutung, wenn es um die gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Finanzinstitut geht.

Geschäftsführer- und Vorstandshaftung bei Insolvenz von Kapitalgesellschaften in Spanien

Die Geschäftsführer- und Vorstandshaftung von Kapitalgesellschaften wird im neuen spanischen Insolvenzgesetz verschärft. Während der Konkursbeurteilung hat der Richter zu prüfen, ob der Geschäftsführer oder Vorstand die Insolvenzlage des Unternehmens zu verschulden hat. Im Fall einer durch die Geschäftsführung verschuldeten Konkurssituation kann das Gericht die Geschäftsführer dazu verurteilen kann, den Konkursgläubigern die zustehenden Geldbeträge zu zahlen.

Das Insolvenzverfahren in Spanien und seine möglichen Auswirkungen auf vorherige Leveraged by-Outs

Bei Leverage Buy-Outs (LBO) handelt es sich um Operationen, bei denen ein Kauf des Mehrheitsanteiles des Gesellschaftskapitals einer Zielgesellschaft erfolgt; dieser Kauf wird durch von Dritten erhaltene Darlehen finanziert. Das Verfahren des LBO scheint gegen das Verbot der finanziellen Unterstützung des Kaufs der eigenen Aktien/ Beteiligungen zu verstossen. Der spanische Gesetzgeber muss gesetzliche Lösungen für die Probleme, die sich aus den LBOs ergeben, schaffen.