22 2023 Gerichtliche Zuständigkeit bei Handelsvertreterverträgen

Die internationale gerichtliche Zuständigkeit bei Handelsvertreterverträgen

Die Beendigung des Handelsvertretervertrags durch den Unternehmer begründet in der Regel Entschädigungsansprüche zugunsten des Handelsvertreters, der diese in Ermangelung einer außergerichtlichen Einigung gerichtlich geltend machen kann. Auf der Grundlage unserer Erfahrung als auf ausländische Unternehmen spezialisierte Rechtsanwälte stellen wir im Folgenden die wesentlichen Kriterien vor, anhand derer sich festzustellen lässt, ob eine entsprechende Klage vor den spanischen Gerichten erhoben werden kann.

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Nichtigkeit des Kaufvertrags über Aktien von Bankia

Im Jahr 2011 ist das Unternehmen Bankia an die Börse gegangen. Der Prospekt über diese Börseneinführung, einzige Informationsquelle für kleine Investoren, entsprach im Bezug auf die Konten des Unternehmens nicht der Wahrheit. Fünf Jahre später stellt der Oberste Gerichtshof die Unwirksamkeit des Aktienkaufs fest.

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Haftung der Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien

Im Rahmen der spanischen Wirtschaftskrise kam es zu zahlreichen Insolvenzen von spanischen Firmen. Dies hat die Zahlungsfähigkeit der ausländischen Muttergesellschaft nicht immer beeinträchtigt. Von gekündigten Arbeitnehmern werden dann Forderungen an das Unternehmen gestellt. Unter welchen Umständen haftet die Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien?

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Der Schuldschein: eine riskante Art der Vorauszahlung in Spanien

Der Schuldschein ist eine in Spanien weit verbreitete Zahlungsvereinbarung über eine bestimmte Geldmenge zu einem konkreten Datum. Es handelt sich um ein schriftliches Dokument, dass durch einen Auftraggeber – Privatperson, Unternehmen oder Staat – zugunsten des Indossatars ausgestellt wird; der Wechsel ist auf Dritte übertragbar.

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Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien

Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.

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