Mittel zur Streitbeilegung (MASC) und die Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen: wichtige handelsrechtliche Aspekte
Das Organgesetz 1/2025 hat die Mittel zur Streitbelegung als generelle Voraussetzung im Zivil- und Handelsrechtsweg eingeführt. Seine Anwendung auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen wirft jedoch erhebliche Zweifel auf, insbesondere wenn der Streit gesellschaftsrechtliche Fragen betrifft, die der Dispositionsbefugnis der Parteien möglicherweise nicht vollständig unterliegen.
