befristete Arbeitsverträge Spanien

Neue Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen in Spanien

Mit dem Inkrafttreten des spanischen Gesetzes „Real Decreto-ley 32/2021“ vom 28. Dezember soll befristeten Beschäftigungen und Arbeitsplatzunsicherheit ein Ende gesetzt werden. Das Gesetz legt fest, dass grundsätzlich alle Arbeitsverträge unbefristet sein sollen, und führt neue Regelungen für befristete Arbeitsverträge und deren Voraussetzungen ein.

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