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Modifikation von Ausschreibungsbedingungen in öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren in Spanien

In öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren in Spanien richten sich die späteren Vertragsbedingungen grundsätzlich nach den zu Beginn des Vergabeverfahrens veröffentlichen Ausschreibungsbedingungen. Eine Modifikation ist nur in Ausnahmefällen möglich. Im Einzelfall empfiehlt sich daher vor Teilnahme immer eine sorgfältige Prüfung der Ausschreibungsbedingungen. Eine Anfechtung unterliegt einer strengen Frist, welche immer zu beachten ist.