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Der in Spanien bei Personalabbauverfahren an die Staatskasse zu zahlende Beitrag

Der in Spanien bei Personalabbauverfahren an die Staatskasse zu zahlende Beitrag

Die 16. Zusatzbestimmung des Gesetzes vom 1. August 2011 zur Aktualisierung, Anpassung und Modernisierung des Systems der sozialen Sicherheit (Ley 27/2011) legt fest, dass Unternehmen, die Personalabbauverfahren durchführen, von denen Arbeitnehmer mit einem Alter ab fünfzig Jahren betroffen sind, einen Beitrag an die Staatskasse entrichten müssen.