Rechtsmittel für Wohnungseigentümergemeinschaften in Spanien: Die Unterlassungsklage
Gegen störende oder zahlungsunfähige bzw. säumige Miteigentümer oder Bewohner in Spanien sieht das spanische Wohnungseigentumsgesetz zwei konkrete Maßnahmen vor, auf die die Eigentümergemeinschaft zurückgreifen kann. Eine davon ist die Unterlassungsklage.