Rechtsmittel für Wohnungseigentümergemeinschaften in Spanien: Die Unterlassungsklage

Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Wohnungseigentümergemeinschaft in Spanien zu gewährleisten, sieht das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal, im Folgenden LPH) zwei besondere Verfahren vor, die auf Eigentümergemeinschaften von Immobilien im Rahmen des Wohnungseigentums anwendbar sind: die Unterlassungsklage und das besondere Mahnverfahren.

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die wichtigsten Verpflichtungen der Miteigentümer nach dem spanischen Wohnungseigentumsgesetz (LPH) erfüllt werden:

  • In der Wohnung oder auf dem übrigen Grundstück sind keine Handlungen vorzunehmen, die nach der Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft verboten sind, die dem Grundstück schaden oder die gegen die allgemeinen Bestimmungen über störende, ungesunde, schädliche, gefährliche oder illegale Handlungen verstoßen
  • Sie haben entsprechend ihrem Anteil zu den Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie zur Bildung der (Instandhaltungs-)Rücklage der Gemeinschaft beizutragen.

Was ist die Unterlassungsklage im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft in Spanien?

In Fällen von Wohnungseigentum und gemäß Artikel 7 LPH ist die Unterlassungsklage ein Verfahren, das der Eigentümergemeinschaft zur Verfügung steht, um im Wege der Rechtshilfe zu verlangen, dass ein Eigentümer oder Nutzer, der in der Satzung verbotene, für das Eigentum schädliche oder gegen die allgemeinen Bestimmungen über störende, ungesunde, schädliche, gefährliche oder illegale Tätigkeiten verstoßende Tätigkeiten ausübt, diese einstellt.

Verfahren bei Unterlassungsklagen:

  • Bevor der Präsident der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtliche Schritte einleitet, fordert er den Eigentümer unter Androhung rechtlicher Verfolgung auf, die schädigende Handlung einzustellen.
  • Der Präsident der Wohnungseigentümergemeinschaft erhebt mit vorheriger Zustimmung der zu diesem Zweck einberufenen Wohnungseigentümerversammlung eine Unterlassungsklage in der Form eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Der Antrag ist an den Eigentümer der Wohnung und, wenn er der Verursacher der schädigenden Handlung ist, auch an den derzeitigen Bewohner der Wohnung zu richten.
  • Der Richter kann, die ihm angemessen erscheinenden Sicherungsmaßnahmen ergreifen, wie z.B. die sofortige Einstellung der Tätigkeit unter Androhung der Strafe bei Zuwiderhandlung.

Folgen der Unterlassungsklage:

Artikel 7 LPH sieht ausdrücklich vor, dass das Gericht neben der Einstellung der Tätigkeit die folgenden Sanktionen gegen den Eigentümer bei einem Verstoß verhängen kann.

  • Schadensersatzzahlung für Schäden
  • Entzug des Rechts auf Nutzung der Wohnung oder der Räumlichkeiten für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren.
  • Dauerhafte Beendigung aller Rechte an der Wohnung, wenn es sich um einen Nicht-Eigentümer handelt, der die Wohnung allein bewohnt
  • Sofortige Räumung (im Falle von Nicht-Eigentümern).
  • Neue Rechtsvorschriften

Am 14. Juni 2022 trat das Gesetz 10/2022 über Dringlichkeitsmaßnahmen zur Förderung der Gebäudesanierung im Rahmen des Plans für Wiederaufbau, Umgestaltung und Nachhaltigkeit (Ley 10/2022, de medidas urgentes para impulsar la actividad de rehabilitación edificatoria en el contexto del Pan de Recuperación, Transformación y Resiliencia) in Kraft. Seitdem sieht das spanische Wohnungseigentumsgesetz neben den traditionellen gerichtlichen Wegen auch die Möglichkeit vor, dass Wohnungseigentümergemeinschaften auf außergerichtliche Mittel der Konfliktlösung zurückgreifen:

  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Mediation
  • Schlichtung.

Diese alternativen Streitbeilegungsmethoden zum Gerichtsverfahren beinhalten die Beteiligung des säumigen Eigentümers.

Lauriane Moreira

Wenn Sie weitere Informationen über die Unterlassungsklage im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft in Spanien wünschen,

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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