Änderung des Verbraucherschutzrechts in Spanien. Ist eine Anpassung Ihrer AGB notwendig?
Zwecks Umsetzung der Richtlinie der EU wurden diverse Fristen des Verbraucherschutzrechts durch den spanischen Gesetzgeber modifiziert. Beispielsweise beträgt die regelmäßige Gewährleistungsfrist neuerdings drei Jahre. Auch für nunmehr gesetzlich definierten Waren mit digitalen Elementen gelten neue Besonderheiten. Für viele Unternehmen hat dies die Notwendigkeit einer Anpassung ihrer AGB zur Folge.