Vorschriften über zusätzliche Arbeitsstunden in Spanien

Artikel 12 des Arbeitnehmergesetzes regelt die Ausführung von zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden in Spanien. Zusätzliche Arbeitsstunden sind die Stunden, die die ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Sie werden schriftlich, entweder bei der Unterzeichnung des Teilzeitvertrages oder im Nachhinein, zwischen der Firma und dem Angestellten, vereinbart.

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Regelungen zur Preiswerbung in Spanien

Der Artikel bietet eine Übersicht über verschiedene Werbetechniken mit Hilfe von Preisen, die Unternehmen nutzen können, um sich gegen Konkurrenten durchzusetzen. Diese Konzepte werden in Spanien durch verschiedene Gesetze geregelt, damit Missbrauch verhindert und den Konsumenten ausreichend Schutz geboten werden kann. Niedrige Preise werden oft genutzt, um Kunden anzulocken damit sie im Laden möglicherweise durch den Kauf von weiteren Produkten mehr Geld ausgeben.

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Arbeitsrechtliche Folgen bei einer Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge zielt auf die Stärkung der Garantien der Arbeitnehmer angesichts der unternehmerischen Veränderungen, indem es die Informations- und Konsultationsinstrumente durch die Erhöhung der Beteililgungsrechte verbessert. Der Unternehmer sollte sich vorschriftsmäßig beraten lassen, da er die Pensionszulagen, über die die Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit den spezifischen Rechtsvorschriften verfügen sowie die verschiedenen Arten von ergänzendem, ihnen zugestandenem sozialem Schutz (Haftpflicht-, Lebens-, Arbeitsunfall-, kurzzeitige Arbeitsunfähigkeitspolicen, Hilfen, etc.) übernehmen muss.

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Streitbeilegung im Werberecht in Spanien

Es gibt verschiedene Gesetze, die die außergerichtliche Streitbeilegung bei der Werbung in Spanien betreffen. Viele Maßnahmen wurden geschaffen, damit der Anspruchssteller/das Opfer in einem Werberechtsstreit diejenige Entschädigung bekommt, die ihm/ihr zusteht. Allerdings umfasst dies nicht einen Schadensersatz, sondern vor allem Maßnahmen wie etwa das Korrigieren der Werbung, die den Streit verursacht hat oder Verbote bestimmter Werbungen.

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Eigentümergemeinschaftsunkosten von Geschäftsräumen in Spanien

Das spanische Gesetz zur horizontalen Eigentümerschaft (Ley de Propiedad Horizontal) und Art. 396 des spanischen bürgerlichen Gesetzbuches (Código Civil) regeln, dass die Verpflichtungen der unteren Geschäftsräume die gleichen wie die der restlichen Eigentümer sind. Die unteren Geschäftsräume haben sich mithin ebenfalls an den Erhaltungskosten der gemeinschaftlichen Bereiche einer Immobilie zu beteiligen.

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Der Schriftführer der spanischen Gesellschaft

Vorliegender Artikel erläutert zunächst die Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien in Bezug auf das dualistische und monistische System. Des Weiteren wird auf den Verwaltungsrat als mögliches Geschäftsführungsorgan und insbesondere dessen Secretario, den Schriftführer, eingegangen. Die Aufgaben dieses Schriftführers, wie beispielsweise das Führen von Protokollbüchern und die Überwachung des Verwaltungsrates, werden dargelegt. Außerdem wird die Bedeutung des Secretarios für die Gesellschaften insbesondere in Bezug auf das Corporate Housekeeping geschildert.

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