Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Finanzamt nach der Amtsniederlegung

Häufig stehen wir vor der Problematik, herauszufinden, wer vor dem Finanzamt verantwortlich ist, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft sein Amt niederlegt.

Nach der spanischen Gesetzgebung befreit die Hinfälligkeit der Ernennung zum Geschäftsführer oder die Aufgabe des besagten Amtes den Geschäftsführer nicht von seinen Verpflichtungen, die er zu seiner Zeit gegenüber dem Finanzamt als Geschäftsführer der Gesellschaft übernommen hat.

Der Geschäftsführer wird nur von seiner Haftung gegenüber dem Finanzamt befreit, wenn:

  • Ein neuer Geschäftsführer in einer Gesellschafterversammlung ernannt wird
  • Sich die Gesellschaft nach Einberufung der Gesellschafterversammlung auflöst. Wenn dies nicht möglich ist, muss man die gerichtliche Auflösung der Gesellschaft beantragen

Es müssen daher mehrere Erfordernisse zusammenkommen, damit ein Geschäftsführer nicht mehr gegenüber dem Finanzamt haften muss: Einerseits muss die Amtszeit ablaufen oder er selbst sein Amt niederlegen und andererseits muss eine Gesellschafterversammlung abgehalten werden, in der ein neuer Geschäftsführer ernannt wird.

Letzen Endes sollte sich der Geschäftsführer einer Gesellschaft dieses Verwaltungskriterium vor Augen halten und sich richtig über seine Verpflichtungen und seine Haftung beraten lassen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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