Rechtliche Bestimmungen für den Online-Verkauf in Spanien

Der Onlinehandel kann als Kauf und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über elektronische Systeme, hauptsächlich das Internet, definiert werden.

Die Unternehmen, die dieses Werkzeug für den Verkauf ihrer Produkte in Spanien nutzen wollen, müssen dennoch beachten, dass es Vorschriften und einige gesetzliche Verpflichtungen für die Eröffnung von Geschäften des elektronischen Handels oder des Verkaufs über das Internet, gibt.

Gesetzliche Verpflichtungen des Online-Handels

Die rechtlichen Verpflichtungen, die die Unternehmen betreffen, die nicht im Internet operieren, sind gleichermaßen auf die Online-Unternehmen anwendbar. Das heißt, dass die für die Eröffnung eines bestimmten Geschäfts erforderliche vorherige Genehmigung oder Verwaltungslizenz auch für Online-Geschäfte eine obligatorische Voraussetzung darstellen. Ebenso müssen die Online-Unternehmen auch die restlichen handels-, steuer- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen eines jeden physischen Geschäfts erfüllen.

Rechtskräftige Vorschriften

Es bestehen verschiedene Vorschriften, die für die Geschäfte des Online-Verkaufs in Spanien besonders relevant sind, wie unter anderem das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Ley Orgánica 15/1999, LOPD) oder das Gesetz für die Dienste der Informationsgesellschaft und des E-Commerce (die Ley 34/2002, LSSICE).

Es bleibt zu betonen, dass laut der LSSICE das Online-Unternehmen im Fall, dass es über seine Internetseite einen der folgenden Services anbietet:

  • Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Weg
  • Versand von kommerzieller Kommunikation
  • Informationslieferung durch Datenfernübertragung oder elektronische Medien

gesetzlich verpflichtet ist, den Nutzer auf klare und sichtbare Weise jene Rechtsvorschriften, angepasst an die Tätigkeit, die es im Web entwickelt, seine Eigenschaften und spezifische Funktionalität, zur Verfügung zu stellen.

Die Verfassung der Gesetzestexte sollte mit der Beratung von Experten in diesem Gebiet geschehen, da die Tätigkeit des Onlinehandels oder E-Commerce und seine Verkäufe die rechtliche Betrachtung der Fernverkäufe haben, die dem Käufer eine Reihe von Rechten bei dem Vertragsabschluss auf Distanz zugesteht.

Auf der anderen Seite muss der Onlinehandel die Vorschriften der LOPD erfüllen:

  • Vorherige Mitteilung der Dateien an die spanische Datenschutzbehörde (AEPD)
  • Information der Kunden und Nutzer
  • Verfügung über die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
  • Schweigepflicht und vertrauliche Behandlung der Daten (abgesehen von der Information des an der Übermittlung der Daten an Dritte Interessierten)
  • Unterzeichnung eines Datenverarbeitungsvertrags, wenn die Webseite auf externen Servern angelegt ist und sich ein unternehmensfremder Informatiker um die Instandhaltung kümmert

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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