Rechtlicher Rahmen der Umschuldung und Insolvenzverfahren in Spanien

Das gesetzliche System der Umschuldung besteht aus vielseitigen Normen, die den Rückgriff auf eine solche Umstrukturierung rechtfertigen. Diese Umschuldung beinhaltet eine Neuorganisation der Verpflichtungen und eine Reduzierung der Schulden, die mit einer Senkung der Zinsen und einer Verlängerung der Rückzahlungsfrist einhergeht. Für ein Unternehmen ist die Umschuldung im Hinblick auf die Erfüllung seiner Pflichten besonders attraktiv. Hinzu kommt, dass die Gläubiger einige Schulden im Austausch mit einer Position in der Gesellschaft ihres Schuldners vergeben können.

In Spanien hat die Umschuldung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Es gab einige tiefgreifende Veränderungen in der spanischen Gesetzgebung bis die jetzige Rechtsprechung Anwendung gefunden hat, um die allgemeine und finanzielle Führung der jeweiligen Unternehmen zu sichern.

Zuvor wurde das klassische Insolvenzverfahren mit der Auflösung der Gesellschaft beendet. Dies beruhte vor allem auf dem Fehlen von Rechtsvorschriften, einem Mangel an Liquidität seitens des Unternehmens oder aufgrund von verschiedenen Zahlungsausfällen. Das königliche Dekret 4/2014 hat den Prozess der Umschuldung von Unternehmen hinsichtlich der  Vorzahlungsunfähigkeit verbessert. Nach der Reform im Jahr 2014 haben viele Unternehmen ihre Schulden zurückgezahlt. Außerdem wurden viele Kaufverträge für Zahlungsplattformen von Finanzinstituten geschlossen, die diese Abkommen mit verschiedenen Investmentfonds geteilt haben. Während der Jahre 2013 und 2014 wurde ein Hang zum Aufkauf von Produktionseinheiten insolventer Unternehmen durch Investoren und Privatkapitalgesellschaften festgestellt. Obwohl diese Verträge eigentlich am Anfang eines Insolvenzverfahrens stattfinden können, erscheinen sie generell nur in der finalen Phase des Prozesses.

Der Verkauf von Geschäftseinheiten während eines Insolvenzverfahrens ist eine gängige Praxis in Spanien, weil das Gesetz die Käufer nicht zur Akzeptanz der aktuellen Einstellungsbedingungen oder zur Übernahme der Steuer- oder Sozialabgaben des vorherigen Besitzers zwingt. Die Refinanzierungsgeschäfte von Gesellschaften in Krisen sowie die Entwicklung von neuen Verfahren garantieren das Überleben der Unternehmen in der Zukunft.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

José María Mesa hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert und ist auf Handelsverträge, Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht José María Mesa zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.