Die Rechtsbeschwerde angesichts einer unwirksamen Kündigung in Spanien
Welche Rechtsmittel haben Unternehmen in Spanien um gegen Kündigungen vorzugehen, die im Urteil des Sozialgerichts als unwirksam erklärt wurden? Soll der gekündigte Arbeitnehmer auf keinen Fall wieder eingestellt werden, steht der Firma eine im Sozialgesetzbuch geregelte Rechtsbeschwerde zur Verfügung. Das Rechtsmittel muss innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Urteilsfällung eingelegt werden.