Miteigentum an Immobilien in Spanien: die Aufteilung von GemeinschaftseigentumIn Spanien kann das Miteigentum an einer Immobilie aufgrund unterschiedlicher Interessen der Miteigentümer problematisch sein. Für solche problematischen Situationen bietet das spanische Zivilrecht bietet in Artikel 400 fortfolgende des Zivilgesetzbuchs Lösungen.Weiterlesen
Versteckte Mängel bei Immobilienkäufen und -verkäufen in Spanien: Was sollte man beachten?Bei Immobiliengeschäften in Spanien müssen versteckte Mängel rechtlich berücksichtigt werden, da diese von entscheidender Bedeutung sind, um den Käufer zu schützen und die Integrität des Marktes zu wahren. Diese zunächst nicht ersichtlichen Mängel werfen rechtliche Fragen zu den Rechten und Pflichten von Käufern und Verkäufern auf.Weiterlesen
Wichtige Neuerung der Kapitalertragssteuer in SpanienDas Gesetz Real Decreto-ley 26/2021 vom 8. November schafft neue Regelungen zur Anpassung der Kapitalertragssteuer in Spanien (IIVTNU). Besonders hervorzuheben sind Art. 104 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung des Kommunalhaushaltes (der einen neuen Möglichkeit der Steuerbefreiung einführt) und Art. 107 (der zwei neue Berechnungsmethoden als Grundlage für die Besteuerung von Kapitalerträgen festlegt).Weiterlesen
Der Immobilienmietvertrag mit KaufoptionDer Mietvertrag mit Kaufoption ermöglicht die Vermietung einer Immobilie für einen bestimmten Zeitraum und räumt dem Vermieter am Ende dieses Zeitraums das Recht ein, die Immobilie zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen.Weiterlesen
Der Anzahlungsvertrag bei Immobilientransaktionen in SpanienDamit der Anzahlungsvertrag für beide Parteien gültig und bindend ist, müssen verschiedene Kaufbedingungen festgehalten werden. Dies sind zum Beispiel der Preis, die Zahlungsart und –mittel, der Zustand der Immobilie, tatsächlich, im Register und in den Behörden. Ferner werden die Aufteilung der Kosten und Steuerpflichten der Transaktion geregelt. Unser Experte in Immobilienrecht, Nicolás Melchior, erklärt dies im folgenden Beitrag:Weiterlesen
Die rechtliche Regelung der börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften (SOCIMI)2009 wurde mit dem Ziel, den Immobilienmarkt anzukurbeln, die Rechtsfigur der SOCIMI geschaffen. Dabei handelt es sich um börsennotierte Aktiengesellschaften, deren hauptsächlicher Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Vermarktung und die Sanierung von zur Vermietung bestimmten städtischen Immobilien ist.Weiterlesen
Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und NutzernArtikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.Weiterlesen
Pflichten der Eigentümer und Nutzer nach dem spanischen Bauordnungsgesetz (BauOG)Mit dem Inkrafttreten des BauOG wurde der Begriff der Eigentümer und Nutzer, sowie der des Bauträgers erschaffen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkrete Definition dieses Begriffes, in Artikel 16 werden lediglich deren Pflichten normiert.Weiterlesen
Definition und Verpflichtungen des Bauträgers in SpanienDie Figur des Bauträgers wurde in der spanischen Gesetzgebung bis zum Inkrafttreten des LOE nicht definiert. Artikel 9 legt fest, dass ein Bauträger als Projektträger gilt und welche seine Verpflichtungen sind, während Artikel 17 sein zivilrechtliches Haftungssystem bestimmt.Weiterlesen
Die Bauagenten in Spanien: Definition und ArtenDas Baordnungsgesetz in Spanien (Ley de Ordenación de Edificación) sieht in Artikel 8 vor, alle Beteiligten in einem Bauprozess als Bauagent bezeichnet werden. Es stellt sich daher die Frage, welche Personen diese Bedingung erfüllen und welche verschiedenen Arten von Bauagenten in Spanien bestehen.Weiterlesen