Datenschutz in der Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention in Spanien
Die Behandlung von persönlichen Daten in der Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention in Spanien unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes 10/2010. Die Informationspflicht sowie die Erfordernis der Genehmigung sind ausgeschlossen. Für Personen des öffentlichen Lebens gelten Sonderregelungen.
