Freigabe von persönlichen Daten von Mitarbeitern an die Polizei in Spanien

Oftmals fühlen sich die Verantwortlichen von Unternehmen dazu verpflichtet, persönliche Informationen ihrer Mitarbeiter oder Bildmaterial der Überwachungskameras an die Beamten der spanischen Polizei weiterzugeben. Daraus könnten bei ihnen Zweifel daran entstehen, ob sie durch das Verschaffen solcher Informationen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

In diesem Sinne erläutert das Spanische Datenschutzgesetz für Personendaten (LOPD), dass die Erfassung und Verwendung von Personendaten seitens der spanischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung polizeilicher Zwecke ohne Einverständnis der betroffenen Personen auf Sachverhalte und Kategorien begrenzt sind, welche diese Daten notwendigerweise zur Vermeidung einer realen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Minderung von Straftaten benötigen. Diese Daten müssen in speziellen, zu diesem Zwecke erstellten Ordnern gespeichert werden und eine Kennzeichnung der jeweiligen Kategorie ihrer Vertraulichkeit tragen.

Daraus lässt sich ableiten, dass die Strafverfolgungsbehörden in einer konkreten Ermittlung durchaus Personendaten anfordern dürfen, solange diese notwendig für die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder die Bekämpfung von Straftaten sind.

Darüber hinaus ist die Verwendung der Daten seitens der Strafverfolgungsbehörden gemäß dem spanischen Datenschutzgesetz immer dann möglich, wenn folgende Garantien eingehalten werden:

  • Es muss sich um eine konkretisierte und spezielle Forderung handeln. Beispielweise müssen die Bilder bei Videoaufnahmen so weit wie möglich und unter Angabe des Datums, der Uhrzeit und des Ortes festgelegt werden;
  • Die Forderung muss ausreichend begründet in Verbindung mit den Ermittlungen stehen;
  • Für die Ermittlungen überflüssige Daten müssen umgehend gelöscht werden.

Schließlich muss die Forderung von Personendaten eines Polizeibeamten mit einer Rechtfertigung und, abgesehen von Notfallsituationen, mit einer formwahrenden schriftlichen Forderung einhergehen.

Karol Sedkowski & Jesús Sánchez

Dieser Artikel ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung von Technologieunternehmen, Telekommunikationsunternehmen und Medien (TV, Presse, Radio und Internet).  Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.