Das zentrale Kreditregister der Bank von Spanien (CIRBE)

Das zentrale Kreditregister der Bank von Spanien (unterschiedslos bekannt als CIR oder CIRBE), hat in Spanien eine große Bedeutung in Bezug auf den Datenschutz. Wenn wir sagen, es handelt sich um eine öffentliche und vertrauliche Einrichtung, sprechen wir nicht von einem allgemeinen Schuldnerregister, sondern von einer großen Datenbank, in der alle Kreditrisiken gesammelt werden, sowohl direkte als auch indirekte, die zwischen Finanzinstituten und deren Kunden bestehen, unabhängig davon, ob die Inhaber Zahlungsverpflichtungen haben oder nicht.

Möchte man gegebenenfalls wissen, ob ein bestimmter Kunde Zahlungsausfälle hat oder nicht, in welcher Menge und bei welchen Kreditinstituten, so wäre diese Datenbank nicht die angemessene Anlaufstelle.

Die CIRBE informiert  die Kreditinstitute lediglich über kundenbezogenen Daten und auch nur über Risiken, Sicherheiten und Kredite allgemein, ohne zu spezifizieren, welche es konkret sind oder in welchem Zustand sich diese befinden.

Im Zusammenhang mit dem Schutz persönlicher Daten ist herauszustellen, dass die CIRBE in ihrer Funktion als öffntlich-rechtliche Einrichtung von den Regelungen durch Art. 29 des LOPD ausgeschlossen ist.

Die wichtigsten Ziele und Aufgaben des CIRBE

Zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben des CIRBE gehören die Vereinfachung von relevanten Information für Finanzinsitute. Ausserdem soll sie der Bank von Spanien die angemessene Ausübung ihrer Aufsichts- und Kontrollkompetenz ermöglichen.

Was die konkrete Funktionsweise angeht, sind die Finanzeinrichtungen zu Folgendem verpflichtet:

  • Monatlich der CIRBE alle Kreditrisiken zu erklären, in denen sie sich befinden
  • die nötigen Daten anzupassen um die Personen zu identifizieren, mit denen sie diese direkten oder indirekten Kreditrisiken unterhalten
  • so wie die Eigenschaften der besagten Personen und Risiken, hier speziell geschützte Daten, die laut Artikel 7 der LOPD nicht mit einbezogen werden konnten

Im Allgemeinen beträgt der zu erklärende Mindesbetrag 6.000 Euro. Handelt es sich um einen niedrigeren Betrag, wird die Information nicht bei der CIRBE gespeichert.

Die CIRBE informiert die kreditgebenden Einrichtungen monatlich über die Kredite, die erklärt wurden. Ebenso können sich die Kreditnehmer über die im zentralen Kreditregister gespeicherten Daten von sich aus informieren, um in Ausübung ihres Zugriffsrechtes auf diese Daten mögliche Fehler aufzudecken.

Andererseits benötigt das entsprechende Finanzinstitut, welches ein Darlehen oder jeglichen anderen Risikovorgang auslegt,  keine  ausdrückliche Autorisierung des entsprechenden Kunden um an dessen Daten zu gelangen, über welche neben dem Finanzinstitut selbst, die CIRBE verfügt; der Kunde muss allerdings schriftlich darüber informiert werden.

Seit der Anerkennung des Gesetzes zur Reform des Finanzsektors (Gesetz 44/2002) bedürfen Erklärungen seitens der Finanzeinrichtung zum Kreditrisiko natürlicher Personen gegenüber dem CIRBE nicht das Einverständnis ersterer.

Abschließend sei in Bezug auf die Aufbewahrung der bei der CIRBE registrierten Daten erwähnt, dass  diese für zehn Jahre gespeichert werden; sobald die besagte Frist abgelaufen ist, werden die Daten gelöscht. Sind die Daten von historischem, statistischen oder wissenschaftlichem Wert, können sie dennoch mittels Verfahren, die eine Identifikation des Betroffenen nicht zulassen, auf unbestimmte Zeit aufbewahrt werden.

 Dieser Artikel ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. 

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